Stiftung Warentest bewertet CBD Produkte 2025
Grundsätzlich unterliegen Cannabispflanzen und -pflanzenteile sowie das berauschend wirkende THC dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Sie sind ebenso wie das Cannabisharz (Haschisch) als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel eingestuft 7. Das heißt, der Anbau, Handel und Besitz ohne Lizenz ist in Deutschland strafbar. Es ist anzunehmen, dass die überprüften Hersteller nachgebessert haben. Zumindest ließen das einige nach der Bekanntgabe […]